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Keylogger und Co – Kündigung unwirksam wegen Beweisverwertungsverbot

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Der Arbeitgeber weiß, was Du getan hast … – und darf es nicht verwenden. Es soll vorkommen, dass Arbeitgeber einen sog. Keylogger einsetzen, um die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu überprüfen. Ein Keylogger (dt. „Tasten-Protokollierer“) ist eine Hard- oder Software, die dazu verwendet wird, die Eingaben des Benutzers an der Tastatur eines Computers zu protokollieren und damit zu überwachen oder zu rekonstruieren (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Keylogger). Im entschiedenen Fall war […]

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