Zunächst wurde die verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen. Nachdem das Gericht schlechte Erfolgsaussichten für die verhaltensbedingte Kündigung prognostizierte, schwenkte der Arbeitgeber im Prozess sodann erstmals auf eine betriebsbedingte Kündigung um. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 24.06.2015, Az.: 7 Sa 1243/14 dieses Nachschieben von Kündigungsgründen als verspätet und somit unzulässig erachtet, weil dem Arbeitgeber die […]
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